AGB

1. Geltungsbereich

1. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der CCDL - Inhaber Carsten Coenen und ihren Geschäftspartnern, sofern ihre Gültigkeit nicht wirksam in einem expliziten Vertragsdokument ausgeschlossen wurde.

2. Die Bestimmungen gelten grundsätzlich sowohl für Privatleute als auch für Gewerbetreibende. Abweichungen sind explizit benannt.

3. Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht beschränkt.

4. Sind Bestimmungen dieser AGB auch im Ausland gültig, so finden diese bei ausländischen Kunden uneingeschränkt Anwendung.

5. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbereiche und Betätigungsfelder der CCDL - Inhaber Carsten Coenen, insbesondere: Programmierung, System-Administration, Webdesign, Beratung, Hosting und Verkauf von IT-Produkten. Aus diesem Grunde decken diese AGB einen sehr weit gefassten Bereich ab, der im Vertragstext explizit enger gefasst sein kann.

6. Werden in Verträgen zwischen dem Kunden und der CCDL - Inhaber Carsten Coenen abweichende Regelungen getroffen, so gelten die Festlegungen des Vertrages. Dies beeinflusst nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB.

7. Klauseln dieser AGB, welche ungültig sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ungültig werden, entfallen ersatzlos. An ihre Stelle tritt die vom Gesetzgeber vorgesehene Regelung. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben davon unberührt.

2. Begriffsbestimmungen

1. Die CCDL - Inhaber Carsten Coenen wird innerhalb dieser AGB als “CCDL” abgekürzt.

2. Die Schriftform im Sinne des Gesetzgebers wird für Geschäftsbeziehungen mit der CCDL um folgende Übermittlungsformen ergänzt:
a) Die CCDL und ihre Kunden akzeptieren das FAX als rechtskräftiges Dokument. Es ist der Schriftform im Sinne des Gesetzgebers gleichzusetzen.
b) Eine E-Mail ist als Dokument rechtskräftig, wenn sie mit einer digitalen Signatur des Absenders unterschrieben ist, welche durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle ausgestellt wurde. Das Zertifikat muss gültig (d.h. noch nicht abgelaufen) sein.

3. Hostingverträge werden von beiden Vertragsparteien als Mietverträge verstanden, bei denen das vom Kunden in Anspruch genommene Produkt oder die von der CCDL erbrachte Dienstleistung dem Kunden zur Nutzung überlassen, ihm jedoch nicht ausgehändigt wird. Die garantierte Verfügbarkeit der Server liegt bei 95 % im Mittel pro Jahr.

3. Verträge

1. Grundsätzlich kommen Verträge zustande, wenn beide Parteien sich über den Vetragsinhalt einig sind und entsprechende Zustimmung kommuniziert haben.

2. Kauf-, Miet- und Hostingverträge können darüber hinaus zustande kommen, indem der Kunde eine Bestellung aufgibt, welche die CCDL gegen Rechnung ausliefert. Ein explizites Vertragsdokument ist hier nicht notwendig, jedoch möglich, wenn Sonderregelungen getroffen werden sollen.

3. Ratenkauf- und Werkverträge sind nur schriftlich auf Papier mit eigenhändiger Original-Unterschrift des Auftraggebers zulässig. Als Zustellungsmedium ist der Postweg zu nutzen.

4. Bietet die CCDL Leistungen an, die nicht im Vertragstext festgehalten wurden, so sind diese nicht Bestandteil des Vertrages. Die CCDL kann diese ohne Einverständnis des Kunden einstellen, ändern oder aussetzen.

5. Verträge zwischen der CCDL und ihren Kunden sind nicht auf Dritte übertragbar.

4. Kündigung, Fristen

1. Sämtliche Verträge, welche eine wiederkehrende Dienstleistung beinhalten (Dienstleistungs-, Hosting- und Mietverträge), können schriftlich im Sinne von Ziffer 2 gekündigt werden.

2. Bei Verträgen nach Ziffer 4.1 mit festgelegter Mindestlaufzeit muss die Kündigung der CCDL spätestens vier Wochen vor dem Ende der Mindestlaufzeit vorliegen. Nach Verstreichen der Kündigungsfrist verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils erneut um die Mindestlaufzeit.

3. Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit muss die Kündigung spätestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Kündigungstermin bei der CCDL eingegangen sein. Hierzu zählen auch Verträge, welche unbefristet geschlossen werden.

4. Kündigt die CCDL Verträge mit einem Kunden, so beträgt die Frist jeweils vier Wochen zum Ende eines Abrechnungsmonats sowohl für befristete als auch für unbefristete Verträge mit oder ohne Mindestlaufzeit gleichermaßen. Eine fristlose Kündigung ist dagegen möglich, wenn Absatz 5.4 zutrifft oder ein Verstoß gegen die Absätze 10.4 bis 10.9, 11.1, 11.3 oder 11.4 vorliegt. Hat der Kunde eine Zahlung über die tatsächliche Laufzeit hinaus getätigt, so wird der überschüssige Betrag von der CCDL erstattet, sofern es sich nicht um eine fristlose Kündigung aufgrund der soeben benannten Verstöße handelt.

5. Das Recht auf Kündigung aus besonderem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

6. Bei Mietverträgen bleibt das gemietete Produkt im Besitz der CCDL. Wurde es dem Kunden zur Nutzung überstellt, so hat er dieses zum Inkrafttreten der Kündigung vollständig und unversehrt an die CCDL zurückzuliefern. Kosten und Risiko der Rücklieferung obliegen dem Kunden.

7. Bei Hostingverträgen hat der Kunde selbst dafür Sorge zu tragen, dass er seine Web-Inhalte zeitgerecht vor dem Inkrafttreten der Kündigung auf ein geeignetes Medium überspielt. Die CCDL wird zum Kündigungstermin den Speicherplatz des Kunden inklusive ggf. angelegter Datensicherungen vollständig löschen.

8. Hardware, die der Kunde im Rahmen sog. Housing-Verträge angeliefert hat, wird nach dem Vertragsende auf Kosten des Kunden durch einen von ihm zu benennenden Spediteur zurückgeliefert.

9. Stellt die CCDL dem Kunden Domainnamen bereit, so tritt die CCDL nur als Erfüllungsgehilfe der jeweiligen Registrierungsstelle (z.B. Denic, Switch, Nic.at) in Erscheinung. Bindend sind die Registrierungsbestimmungen der jeweiligen Stelle.

5. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

1. Für sämtliche Leistungen oder Warenlieferungen, welche die CCDL für den Kunden erbringt, stellt die CCDL Rechnungen aus.

2. Rechnungen werden grundsätzlich mit Erhalt fällig, sofern diese nicht explizit ein abweichendes Fälligkeitsdatum ausweisen.

3. Hat der Kunde die CCDL zum Einzug der Rechnungsbeträge vom Bankkonto schriftlich ermächtigt, so zieht die CCDL die Rechnungsbeträge frühestens am Tage nach der Zustellung der Rechnung ein.

4. Sollte der Kunde einer Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nachkommen und auch die in der Zahlungserinnerung genannte Frist verstreichen lassen oder eine Lastschrift ohne Angaben von Gründen zurückbuchen lassen, ist die CCDL berechtigt, die Dienstleistung bis zum Zahlungseingang auszusetzen oder den zugrunde liegenden Vertrag fristlos zu kündigen. Dies entbindet den Kunden jedoch nicht von seiner Zahlungspflicht.

5. Kommt es - im Falle einer Einzugsermächtigung - zur Rücklastschrift mangels Deckung des Kundenbankkontos, so gilt Ziffer 5.4 entsprechend. Die dadurch entstandenen Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

6. Bei Werk- und Dienstleistungsverträgen behält die CCDL sich vor, bis zu 75 v.H. des Gesamtbetrages vor Erbringung jedweder Leistungen in Rechnung zu stellen und mit der Leistung erst nach Zahlungseingang zu beginnen. Bei Rechnungsbeträgen von weniger als 500 EUR kann die CCDL den vollständigen Betrag vor Leistungserbringung einfordern.

7. Bei Miet- und Hostingverträgen ist die Zahlung grundsätzlich für einen (im Vertrag oder in der gültigen Preisliste) festgelegten Zeitraum im Voraus zu leisten.

8. Überschreitungen von Traffic-Kontingenten werden monatlich rückwirkend berechnet.

6. Gewährleistung, Nachbesserung

1. Die CCDL räumt ihren Kunden bei Kaufverträgen einen Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren ab Erhalt des Produktes ein.

2. Der Gewährleistungsanspruch gegen die CCDL beschränkt sich auf Nachbesserungen oder Ersatzleistungen. Ob die CCDL nachbessert oder Ersatz leistet, obliegt ihrer Entscheidung.

3. Der Kunde verliert diesen Anspruch, wenn er die CCDL nicht binnen sieben Werktagen nach Bekanntwerden eines erkennbaren Mangels informiert.

4. Erkennbare Mängel sind insbesondere optische Beeinträchtigungen (Stoßschäden, Kratzer), sofern sie nicht durch den Kunden verursacht wurden, und offensichtliche Fehlfunktionen, die das Produkt unbrauchbar machen.

5. Nimmt der Kunde Veränderungen am Produkt vor oder schafft er nicht die – seitens der CCDL - festgelegten Voraussetzungen für den Betrieb des Produktes, so besteht kein Gewährleistungsanspruch.

7. Haftung


1. Die CCDL haftet nur für Schäden infolge der Nutzung seiner Produkte, die aus grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung seitens der CCDL entstanden sind. Die Nachweispflicht obliegt dem Kunden.

2. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Mangelfolgeschäden wie beispielsweise entgangene Gewinne oder ausgebliebene Einsparungen, bestehen nicht.

8. Datenschutz

1. Die CCDL wird personenbezogene Daten nur dann speichern, wenn sie für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung und deren Abrechnung relevant sind.

2. Mit Ende des Vertrages werden sämtliche Daten des Kunden gelöscht, welche nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gespeichert werden müssen.

3. Eine wissentliche Herausgabe persönlicher Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

9. Informationspflicht

1. Die CCDL ist dem Kunden gegenüber verpflichtet, Beeinträchtigungen seiner Dienstleistungen, Ausfälle oder Veränderungen mitzuteilen, sofern sie zu dessen Nachteil sind.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die CCDL über Änderungen seiner Anschrift und (bei Einzugsermächtigungen) Bankverbindung zu informieren. Ist es der CCDL aufgrund von Fehlinformationen nicht möglich Rechnungen zuzustellen, gilt Ziffer 5.4.

3. Beide Parteien akzeptieren die eMail als Kommunikationsmittel. Daraus folgt, dass der Kunde für seinen Verantwortungsbereich dafür Sorge zu tragen hat, dass ihn eMails der CCDL erreichen können. Insbesondere beim Einsatz von sog. Spam-Filtern ist darauf zu achten, dass eMails der CCDL diese ungehindert passieren können. Der Verantwortungsbereich des Kunden beginnt mit dem Eintreffen der eMail auf dem für sein eMail-Konto zuständigen Mail-Server. Die eMail gilt als zugestellt, sobald der Mail-Server der CCDL den korrekten Versand dokumentiert hat.

10. Verschwiegenheit, Datensicherheit, Missbrauch

1. Die CCDL wird keinerlei vertrauliche Informationen über den Kunden, seine Firma, seine Geschäftsbeziehungen oder bestehende Verträge mit ihm preisgeben. (Ausnahmen siehe 12.)

2. Werden der CCDL Firmenunterlagen, Datenträger oder ähnliche Informationen bereitgestellt, die zur Umsetzung eines Auftrags notwendig sind, so wird die CCDL diese dem Kunden spätestens mit Fertigstellung des Auftrags vollständig zurückgeben.

3. Der Kunde verpflichtet sich, von der CCDL vergebene Zugangsdaten und Kennwörter so zu handhaben, dass Dritte keine Kenntnis von ihnen erlangen können.

4. Der Kunde ist sich bewusst, dass leichtfertiger Umgang mit Zugangsdaten und Kennwörtern den Missbrauch durch Dritte erleichtert und für daraus entstehende Schäden der Kunde die volle Verantwortung trägt und ggf. haftbar gemacht werden kann.

5. Missbraucht der Kunde Produkte oder Dienstleistungen der CCDL, um Dritten oder der CCDL selbst Schaden zuzufügen (insb. Viren, Hacken, Ausspähen, DdoS, Spamversand etc.) oder erleichtert er Dritten durch Herausgabe von Kennwörtern oder Zugangsdaten derartige Aktionen, so wird der Kunde dafür nach zivil- und/oder strafrechtlichen Bestimmungen zur Verantwortung gezogen.

6. Der Kunde ist für zeitnahe Updates der von ihm oder seinen Kunden entwickelten und/oder hochgeladenen Webapplikationen verantwortlich. Gelingt Dritten ein Missbrauch (Beispiele siehe vorheriger Absatz) mittels einer bekannten Sicherheitslücke in hochgeladenen Applikationen, so ist die CCDL berechtigt, sämtliche Arbeiten zur Wiederherstellung manipulierter Daten, zum Deaktivieren und späteren Aktivieren betroffener Accounts und zum Einspielen eventueller Backups mit 32,50 EUR netto je Stunde in Rechnung zu stellen. Müssen diese Tätigkeiten aus Sicherheitsgründen oder aufgrund besonderer Dringlichkeit außerhalb der Geschäftszeiten erfolgen, so werden diese mit 65 EUR netto je Stunde berechnet.

7. Ist der Kunde im Falle eines Missbrauchs nicht zeitnah per eMail oder Telefon erreichbar, um weitere Maßnahmen zu koordinieren, so darf die CCDL in allen Fällen, welche die Sicherheit Dritter betreffen, ohne weitere Zustimmung des Kunden Maßnahmen ergreifen, welche geeignet sind, jegliche Beeinträchtigung Dritter nachhaltig zu unterbinden. Hierzu gehören die Sperrung von Endkundenaccounts, das Deaktivieren einzelner Dienste, die Sperrung von Netzbereichen sowie die vorrübergehende Trennung des Servers vom Netz.

8. Werden vom Kunden innerhalb eines Hosting-Accounts wiederholt Skripte oder Anwendungen ausgeführt, die den Server (bewusst oder unbewusst) besonders stark beanspruchen und damit zu einer Beeinträchtigung der anderen Kunden führen, so darf die CCDL den Account oder Teile davon vorrübergehend deaktivieren.

9. Die CCDL toleriert keinerlei Massenversand von Emails (sog. Spam) an Empfänger, die nicht ausdrücklich und zweifelsfrei (sog. Double-Opt-In) um die Teilnahme an Newslettern o.ä. gebeten haben bzw. nicht in einer nachweisbaren Geschäftsbeziehung zum Absender stehen.
Stellt die CCDL Spamversand seitens eines Kunden fest (die Feedback-Loops der großen Provider sind ein Mittel, um Mails eindeutig als Spam zu klassifizieren), wird der weitere Versand unterbunden und der betreffende Kundenaccount kostenpflichtig gesperrt.

10. Sofern vertraglich nichts Abweichendes geregelt wurde, ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, Sicherheitskopien seiner Webseiten, Datenbanken und Mailkonten auf einem anderen Rechner oder Backupmedium vorzuhalten.

11. Rechte Dritter, Webinhalte

1. Bei Hostingverträgen versichert der Kunde, ausschließlich Inhalte zu veröffentlichen, die frei von Rechten Dritter sind.

2. Der Kunde ist voll haftbar für von ihm veröffentlichte Inhalte.

3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sie CCDL verpflichtet ist, Verstöße gegen deutsches Recht an die zuständigen Stellen zu melden, sofern sie davon Kenntnis erlangt. Dies sind insbesondere: Radikalismus, Raubkopien, Kinderpornographie, Aufforderung zu Straftaten, Kreditkarten- oder Software-Lizenznummern etc.

4. Stellt der Kunde der CCDL im Rahmen von Dienstleistungs- oder Werkverträgen Informationen, Unterlagen, Soft- oder Hardware, Zugangsdaten, Kennwörter oder ähnliches bereit, so müssen diese frei von Rechten Dritter sein.

12. Bonitätsauskünfte

1. Die CCDL behält sich vor, einen Datenabgleich mit einer oder mehreren der folgenden Auskunfteien durchzuführen: auson, InfoScore, CreditReform. Die CCDL macht die Vertragsgestaltung sowie Zahlungsweise vom Ergebnis des Abgleichs abhängig.

2. Die CCDL ist nicht verpflichtet, den Kunden über den Zeitpunkt oder Inhalt des Abgleichs zu informieren.

13. Schlussbestimmungen

1. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Preisänderungen und Änderungen der Leistungen sind jederzeit vorbehalten. Diese wirken sich jedoch nicht auf bestehende Verträge aus, sofern dies zum Nachteil des Kunden ist.

2. Für Unternehmer i.S.d. §14 BGB ist der Gerichtsstand Landkreis Osterholz.

3. Alle bisherigen Fassungen der AGB werden mit dem heutigen Tage ungültig.

Stand: 14. Oktober 2007